Heilmittelverordnung Formular 13. Für eine sichere abrechnung mit den gesetzlichen kostenträgern müssen die angaben des verordnenden arztes und des leistungserbringers korrekt und vollständig ausgefüllt sein. Wie das formular aussieht und was beim ausfüllen zu beachten ist.
Aus diesen gründen gibt es ab januar 2021 ein neues formular. Die taxierung ist im prinzip die abrechnung bzw. Seit 01.01.2021 gilt für heilmittelverordnungen die neue heilmittelrichtlinie mit dem neuen muster 13 als verordnungsvordruck.
Der vertragsarzt muss bei der verordnung von heilmitteln den vordruck 13 verbindlich nutzen.
Die angabe ist aber immer dann zur korrekten aufbereitung ihrer abrechnungsdaten und übermittlung an die kostenträger zwingend notwendig, wenn sie unsere aktualisierte serviceleistung positionierung für das neue muster 13 formular (inkl. Hausbesuch die angabe muss zwingend mit „ja oder „nein vom arzt angekreuzt sein. Übergangsregelung zur heilmittelverordnung am 1. Leistungsaufstellung des leistungserbringers mit der krankenkasse.
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